Warum Johannes Rau um die Jüdische Gemeinde von Thessaloniki einen so großen Bogen gemacht hat
Anläßlich seiner Staatsvisite in Griechenland im April dieses Jahres machte Bundespräsident Johannes Rau auch einen Besuch in dem kleinen Ort Kalavryta, der im Dezember 1943 als sogenannte »Repressalmaßnahme« von der Wehrmacht zerstört worden war. Über 700 männliche Einwohner des Ortes wurden dabei von Soldaten der 117. Jägerdivision massakriert. Rau legte für sie an der Gedenkstätte einen Kranz nieder und erklärte, es dürfe nicht vergessen werden, welches Leid Menschen in Griechenland von Deutschen zugefügt worden sei.
Das Leid, das Deutsche fast 50.000 griechischen Juden aus Thessaloniki zugefügt hatten, schien der Bundespräsident vergessen zu haben. Sie waren im Frühsommer 1943 von Wehrmacht und SS auf eine Reise ohne Wiederkehr geschickt worden – nach Auschwitz. Ein Mahnmal in der nordgriechischen Hafenstadt erinnert an ihr Schicksal, doch für sie hatte Rau keinen Kranz übrig, als er am 6. April Thessaloniki aufsuchte. Und um die traditionsreiche Jüdische Gemeinde machte »Bruder Johannes«, anders als weiland der Apostel Paulus, einen großen Bogen.
Rau konnte sich das gefahrlos leisten, ohne in Deutschland damit Empörung auszulösen – die Vernichtung der Jüdischen Gemeinde von Thessaloniki, einst das weltweit bedeutendste Zentrum des sephardischen Judentums, ist ein in der deutschen Öffentlichkeit bis heute wenig bekanntes Kapitel der Shoa. In Griechenland aber löste sein Verhalten höchstes Befremden aus, und gerätselt wird dort bis heute darüber, warum Rau die überlebenden Juden von Thessaloniki, die mit einer kleinen Geste der Anteilnahme sicher gerechnet hatten, derart vor den Kopf gestoßen hat. Schließlich gilt er allgemein als Philosemit – er ist Ehrendoktor der Universität Haifa, Träger des Leo-Baeck-Preises und, seit dem 10. März 2000, der Buber-Rosenzweig-Medaille, er hat (als erster deutscher Bundespräsident) anläßlich seiner 30. (!) Israelreise auf deutsch vor der Knesset gesprochen.
Warum also dieser Affront gegenüber der Jüdischen Gemeinde von Thessaloniki? Aus dem Bundespräsidialamt bekommt man ausweichende Antworten, wenn man nachfragt. Der ehemalige griechische Justizminister Georgios A. Mangakis hatte diese Erklärung parat: Rau habe Fragen nach der Anerkennung von Entschädigungsforderungen aus dem Wege gehen wollen (vgl. KONKRET 6/2000, S. 3). Doch das reicht zur Erklärung wohl kaum aus, mit solchen Fragen mußte er schließlich auch in Kalavryta rechnen.
Es dürften eher andere Fragen gewesen sein, denen Rau aus dem Wege gehen wollte – mußte er doch gewärtig sein, daß der eine oder andere Auschwitz-Heimkehrer ihn ansprechen könnte auf einen früheren Parteifreund, der auch einmal Mandant seines politischen Mentors (und Urgroßvaters seiner Kinder) Gustav Heinemann gewesen war. Der Name des Mandanten: Max Merten.
Die längst vergessene Affaire Merten führt uns zurück in die Jahre, in denen Johannes Rau seine ersten politischen Schritte tat, als Kreisvorsitzender der Gesamtdeutschen Volkspartei (GVP). Diese 1952 von dem gerade aus der CDU ausgetretenen Exminister und späteren Bundespräsidenten Heinemann gegründete Partei war eine vor allem vom linken Flügel des politischen Protestantismus geprägte Sammlungsbewegung, die sich den Kampf für die Wiedervereinigung zum Ziel gesetzt hatte und deshalb gegen die deutsche Remilitarisierung kämpfte. Einer der führenden Funktionäre dieser Partei war der Rechtsanwalt Max Merten, derselbe Max Merten, der von 1942 bis 1944 Chef der Wehrmachtsverwaltung in Thessaloniki gewesen war und in dieser Eigenschaft einer der Organisatoren der Judendeportation. Was der Exnazi (NSDAP-Mitglieds-Nr. 4 363 7539) in der GVP suchte, bleibt bis heute im Dunkeln. Jedenfalls sind vom GVP-Bundesvorstandsmitglied Merten irgendwelche programmatischen Äußerungen nicht überliefert.
Sehr wohl bekannt hingegen sind seine Tat-Beiträge zur Vernichtung der Jüdischen Gemeinde von Thessaloniki. Die anderen beiden Haupttäter waren die SS-Hauptsturmführer Alois Brunner und Dieter Wisliceny. Brunner, Eichmanns rechte Hand und für die Deportation von mindestens 120.000 Juden in mehreren Ländern Europas verantwortlich, wurde für seine Verbrechen nie zur Verantwortung gezogen. Er machte sich, wie mancher andere NS-Verbrecher, beim CIA-Vorgänger Counter-Intelligence-Corps (CIC) den Amerikanern nützlich, war dann auch dem BND zu Diensten, später wurde er Berater für Judenfragen in Syrien, das ihm bis heute Gastrecht gewähren soll. Dieter Wisliceny hatte weniger Glück; er wurde im Februar 1948 in der Tschechoslowakei hingerichtet, wegen dort begangener Verbrechen. Zuvor hatte der SS-Offizier aber noch vor dem Nürnberger Kriegsverbrecher-Tribunal ausgesagt, dort die bereitwillige Mitarbeit der Wehrmacht bei der Judenvernichtung in Griechenland gelobt und unterstrichen, daß »ohne die enge Zusammenarbeit mit der Militärverwaltung die Aktion in Thessaloniki niemals hätte stattfinden können« – d. h.: ohne den Kriegsverwaltungsrat Merten.
Dieser Merten aber ließ sich nach Kriegsende, von der deutschen Justiz nicht belästigt, als Rechtsanwalt in Berlin nieder. Leichtsinnigerweise flog er im April 1957 nach Athen, um einem in Griechenland in Schwierigkeiten geratenen Freund aus deutschen Besatzungstagen, seinem ehemaligen Dolmetscher Arthur Meissner, Rechtsbeistand zu leisten. Merten schien sich sicher zu sein, es könne ihm dort unten nichts passieren. Hatten die Griechen nicht 1946 Desinteresse an seiner Person signalisiert, als das CIC ihnen die Überstellung Mertens angeboten hatte, und hatte nicht der Chef der griechischen Militärmission in Berlin, General Ypsilantis, 1947 im Spruchkammerverfahren für ihn gutgesagt?
Warum die griechische Regierung ihn 1946 nicht hatte haben wollen, lag für Merten auf der Hand: Er hatte eine Menge Unangenehmes über gewisse Kreise des Athener Polit-Establishments auszupacken, über jene von ihm ausgehaltenen Kollaborateure nämlich, die (anders als solche Landesverräter in anderen ehemals besetzten Ländern) nach dem Abzug der Nazis nicht nur weitgehend unbehelligt geblieben waren, sondern auch an der Macht im Staat beteiligt wurden. Hinzu kam: Die griechischen Nachkriegsregierungen hatten sich den Strafanspruch gegen die deutschen Kriegsverbrecher regelrecht abkaufen lassen – gegen Finanzhilfe, Tabakexportgarantien und dergleichen mehr.
Was Merten wohl nicht wußte: Die griechische Seite hatte ihren Verzicht auf die Strafverfolgung deutscher Kriegsverbrecher an Bedingungen geknüpft, die von deutscher Seite nicht vollständig eingehalten worden waren. Es ging dabei auch um Entschädigungsleistungen für griechische NS-Opfer in vergleichsweise bescheidener Höhe, die Bonn nicht zu zahlen bereit war und um die just zum Zeitpunkt seines Besuchs gefeilscht wurde. Ein Widerruf des Strafverfolgungsverzichts für NS-Täter stand angesichts der Bonner Hartleibigkeit ins Haus. Auch war die damalige rechtskonservative griechische Regierung unter Konstantin Karamanlis wegen ihres in Europa einmalig nachsichtigen Umgangs mit deutschen Kriegsverbrechern innenpolitisch unter Druck geraten. Einen in Griechenland so bekannten NS-Täter wie Merten im Lande frei herumreisen zu lassen, das konnte sich die Regierung nicht leisten. Merten wurde verhaftet und unter Anteilnahme der ganzen Nation vor Gericht gestellt.
Bei diesem Prozeß bestätigten Zeugen nicht nur Mertens tatkräftige Beihilfe zur Judendeportation, sie schilderten auch die diabolische Raffinesse, mit der er die wohlhabende Jüdische Gemeinde vor ihrer Deportation ihres gesamten beweglichen Vermögens beraubte und durch falsche Schutzversprechungen einzelnen Opfern erhebliche Geldsummen sowie Gold und Juwelen abpreßte. Daß er dabei auch kräftig in die eigene Tasche gewirtschaftet hat, gilt als sicher. Der Prozeß endete am 5. März 1959 mit der Verurteilung zu 25 Jahren Haft, von denen Merten allerdings nur kurze Zeit abzusitzen hatte.
Und das verdankte er zum einen der Bundesregierung, die einmal mehr das Mittel der wirtschaftlichen Nötigung ins Spiel brachte, um einem NS-Verbrecher zu Hilfe zu kommen, zum anderen einem seiner Anwälte, der sich als Abgeordneter im Deutschen Bundestag massiv dafür einsetzte, die Ratifizierung eines Finanzabkommens mit Griechenland zurückzustellen, um die griechische Justiz zum Strafverzicht im Fall Merten zu zwingen. Dieser Anwalt war der mittlerweile zur SPD übergewechselte Gustav Heinemann. Heinemann war von Mertens Unschuld überzeugt, und Heinemanns früherer Sozius Dieter Posser (der spätere Justizminister Nordrhein-Westfalens) ist es heute noch – offenbar verfügte Merten über ein sehr gewinnendes Wesen und eine große Überzeugungskraft. So haben ihm zahlreiche Journalisten auch noch die gröbsten Schwindelgeschichten abgekauft.
Der Druck aus Bonn zeitigt schließlich Wirkung: Unter dem (auch von griechischer Seite augenzwinkernd so verstandenen) Vorwand, Max Merten selber noch einmal vor Gericht stellen zu wollen, läßt sich die Bundesrepublik den verurteilten Kriegsverbrecher ausliefern. Am 5. November 1959 landet der Freigepreßte auf dem Münchner Flughafen, wird dort pro forma in Haft genommen und 11 Tage später nach einem Haftprüfungstermin wieder freigelassen. Zu einem Hauptverfahren sollte es nie kommen – ein Ermittlungsverfahren beim Landgericht Berlin wird neun Jahre später, am 4. Juni 1968, in aller Stille eingestellt.
In der Einstellungsverfügung wird Merten zwar der hinreichende Verdacht der räuberischen Erpressung bescheinigt, aber das bleibt für den Täter folgenlos, denn der Tatbestand ist verjährt; hinsichtlich des Unverjährbaren aber, der Beihilfe zum Mord an über 50.000 Juden, lautet die originelle Formel der Berliner Strafverfolger: Merten habe zwar den von Hitler und seinen Mittätern befohlenen Mord an 40.000 bis 50.000 griechischen Juden aus dem Bereich des Befehlshabers Thessaloniki-Ägäis unterstützt und gefördert, indessen: »Es hat sich kein Anhalt ergeben, daß er von dem Mordplan gewußt oder doch die vorsätzliche Tötung der mit seiner Hilfe gesammelten (sic!) und ausgesiedelten (sic!) Juden als Möglichkeit bewußt in Rechnung gestellt und billigend in Kauf genommen hat.« Derselbe Mann also, der monatelang Seite an Seite mit Adolf Eichmanns Emissären mehrere zehntausend Juden »gesammelt« und »ausgesiedelt« hat, soll von Auschwitz nichts gewußt haben. Was ihn übrigens nicht daran hinderte, später stets zu beteuern, er habe die Juden doch bewahren wollen vor jenem Schicksal, von dem er angeblich nichts wußte.
Nach seiner Befreiung aus griechischer Haft hat Merten der Regierung Karamanlis ihre Großzügigkeit nicht gedankt, und der Regierung Adenauer ihren massiven Einsatz auch nicht. Kaum heimgekehrt, beschuldigte er den griechischen Premier, dessen Innenminister Makris sowie dessen Frau Doxoula, ein beschlagnahmtes Seidenlager aus jüdischem Besitz entgegengenommen zu haben, als Belohnung für Kollaboration. Solche Art Belohnung für griechische Kollaborateure und Informanten durch den Chef der Militärverwaltung hat es vielfach gegeben. »Arisierte« Warenlager, Geschäfte und Handelsunternehmen vom Juwelierladen bis zum Textilgroßhandel wurden von Merten an griechische Freunde des Deutschen Reiches verteilt, mehr oder weniger hohe »Ablösesummen« (je nach den Verdiensten) waren auf ein Bankkonto zu überweisen, über das er allein verfügte. Ob auch der spätere Premier Karamanlis tatsächlich zu den von Merten mit »arisierten« Gütern bedachten Kollaborateuren gehörte, ist nie aufgeklärt worden. Wohl aber wurden einige deutsche Journalisten wegen Verleumdung griechischer Politiker in absentia zu mehrjährigen Gefängnisstrafen verurteilt.
1961 trat Merten dann mit einer abenteuerlichen Geschichte an die Öffentlichkeit, die ihm, so unwahrscheinlich sie auch klang, tatsächlich von einer Reihe als seriös geltender Publikationsorgane abgenommen wurde, u. a. vom »Spiegel«: Er habe 1943, mit Adolf Eichmanns Hilfe, 20.000 Juden aus Thessaloniki vor dem Tod in Auschwitz bewahren wollen, sie sollten mit Schiffen des Roten Kreuzes nach Palästina abgeschoben werden. Das sei den beiden aber damals von Hans Globke, dem Kommentator der »Nürnberger Gesetze«, verboten worden. Mertens Pech: Der gerade in Jerusalem vor Gericht stehende Eichmann konnte sich partout nicht an diese Rettungsaktion erinnern. Statt dessen hatte er im Verhör Belastendes mitzuteilen: »Wenn Dr. Merten als Vertreter des Militärbefehlshabers gegen die Deportation protestiert hätte, hätte Brunner die Deportation nicht durchführen können. Denn das Primat in allen diesen Fragen und die Befehlsgewalt lag bei Dr. Merten als Vertreter des Militärbefehlshabers.«
Globke klagte erfolgreich vor dem Bonner Landgericht gegen Merten, die regierungsnahe Publizistik konnte die Anschuldigungen gegen Adenauers Staatssekretär als internationale linke Verschwörung denunzieren. Auch die DDR wurde ins Spiel gebracht und darauf hingewiesen, daß kein geringerer als der spätere SED-Staranwalt Friedrich Karl Kaul für Merten gebürgt hatte, als der bei der Berliner Anwaltskammer um Zulassung nachsuchte. Merten starb 1971 und war in Deutschland bald vergessen. Nicht so in Thessaloniki, wo einige Auschwitz-Heimkehrer noch heute zittern, wenn sie seinen Namen hören, denn er war für sie der »Herr über Leben und Tod«. Und nach diesem Mann gefragt zu werden, damit hätte Mertens ehemaliger Parteifreund Rau bei einem Besuch der Jüdischen Gemeinde wohl rechnen müssen.
Vor ein paar Wochen ist der Judenjäger Merten, fast 30 Jahre nach seinem Tod, erneut in die Schlagzeilen gekommen. Griechische Taucher wollen in diesem Sommer, so meldete am 17. Juni 2000 die Deutsche Presseagentur, im Auftrag des Zentralrats der Juden in Griechenland nach einem Teil der wertvollen Beute suchen, die der Kriegsverwaltungsrat bei seinem Abschied von Thessaloniki 1944 nicht habe mitnehmen können – Goldbarren, Juwelen und wertvolle liturgische Gegenstände aus dem Besitz der Gemeinde. Ein gesunkenes Schiff mit dem Schatz des Max Merten an Bord will nämlich ein Grieche im Golf von Messenien geortet haben. Erfahren haben will er davon 1957 als Mithäftling Mertens im Athener Averoff-Gefängnis. Ob da tatsächlich noch Teile der Beute auf dem Meeresgrund liegen, sei dahingestellt, wahrscheinlich ist es nicht. Schließlich hätte Merten selber genug Zeit gehabt, die Beute heimlich bergen zu lassen. Doch mag die spektakuläre Schatzsuche Anlaß sein, das Augenmerk auf den Teil des geraubten jüdischen Privatvermögens zu richten, der mutmaßlich beim deutschen Staat gelandet ist, und darauf, wie sich die Bundesrepublik als Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches höchst offiziell zum Haupterben dieses Nachlasses gemacht hat.
Allein in Form von Gold und Preziosen, so eine Schätzung der Jüdischen Gemeinde aus den 50er Jahren, habe der Wert der von Max Merten jüdischen Privatleuten abgepreßten und ins Deutsche Reich verbrachten Beute 130 Millionen Mark betragen, was man in Bonn anerkannte. Einen Antrag auf Rückgabe stellen konnten nach Ansicht Bonns indessen nur Überlebende bzw. die Erben der Ermordeten; von denen gab es aber, wie schön für den Bonner Finanzminister, nur noch wenige: Die Antragsteller, die in Bonn vorstellig wurden und z.T. mehr als zehn Jahre um Entschädigung kämpfen mußten, repräsentierten nach Auffassung des Bundesfinanzministeriums nur 10 Prozent der Geschädigten. Bonn stellte also 13 Millionen zur Ausschüttung bereit, was nichts anderes heißt als: Der Rest der fiktiven Beute, die restlichen 90 Prozent der 130 Millionen, sollten dem deutschen Staat anheimfallen. »Deutschland erbt statt jener, die nicht mehr erben können, weil sie zu Seife geworden sind«, zitierte der »Spiegel« 1971 den Präsidenten des Zentralrats der griechischen Juden, Josef Lovinger.
Ein anderer hatte weniger Entschädigungsprobleme: der Judenjäger Merten. Er erhielt aus der deutschen Staatskasse für die in griechischer Haft erlittene Unbill eine »Heimkehrerentschädigung«. Wieviel das war, ist nicht bekannt, es dürfte aber die seinen wenigen überlebenden Opfern zugestandenen 5 Mark pro Tag in Auschwitz um einiges überschritten haben.
Konkret 08/2000
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