Als am 12. September 2011 der Internationale Gerichtshof von Den Haag (IGH) zusammentrat, um in der Sache „Staatenimmunität – Deutschland gegen Italien“ zu verhandeln, da war das nicht das erste Mal, dass ein internationales Gericht mit dem Fall Distomo und anderen Kriegsverbrechen, begangen von deutschen Truppen im 2. Weltkrieg in Griechen- land, und den ausstehenden Entschädigungen für die Opfer zu tun hatte. Zuvor schon waren der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (EGMr) damit befasst. In diesen beiden Fällen hatten Opfer aus Kalavryta und Distomo gegen die Bundesrepublik geklagt und verloren. Jetzt aber hatte Berlin den Spieß umgedreht: hier klagte die Bundesrepublik Deutschland als Rechtsnachfolgerin des Täterstaats gegen die Opfer. … lesen Sie hier den ganzen Beitrag >>> .
Exantas Heft 15/ Dezember 2011